Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist für jeden Fahrzeughalter eine belastende Situation: Die Reparaturkosten übersteigen den Fahrzeugwert, Versicherungen verweisen auf Zahlen – und Sie stehen vor schwierigen Entscheidungen.
Genau hier unterstützen wir Sie: Crashpertise.de – mit öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen. Neutral. Erfahren. Auf Ihrer Seite.
Kfz-Gutachten direkt vom Sachverständiger
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Warum Crashpertise?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs.
Beispiel:
➡️ Versicherung zahlt: 5.000 € (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert)
Schnell-Check (mit Beispiel):
Voraussetzungen:
Wenn die 130%-Regel greift, darf der Fahrzeughalter die Reparatur grundsätzlich auch in Eigenregie durchführen.
Wichtig ist jedoch: Ein Kfz-Gutachter muss die Arbeiten anschließend prüfen und abnehmen.
Dabei kontrolliert der Gutachter, ob die Reparatur fachgerecht erfolgt ist und alle Vorgaben des ursprünglichen Gutachtens eingehalten wurden.
Nur wenn diese Abnahme vorliegt, erkennt die Versicherung die Reparatur im Rahmen der 130%-Regel an.
Crashpertise-Empfehlung: „Wenn die 130%-Regel greift, prüfen wir neutral, ob Reparatur oder Auszahlung sinnvoller ist.“
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige stehen wir für Neutralität, Fachkompetenz und Fairness.
Nach einem Totalschaden haben Sie Anspruch auf:
Wir helfen Ihnen, den vollen Anspruch geltend zu machen.
Auch wenn ein Fahrzeug bereits als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wurde, kann ein weiterer Unfall zusätzliche Folgen haben.
In solchen Fällen ist ein aktuelles Gutachten besonders wichtig, um die neuen Schäden klar vom alten Totalschaden abzugrenzen. Nur so können Sie Ihre Ansprüche korrekt geltend machen.
Technisch = irreparabel. Wirtschaftlich = reparabel, aber unwirtschaftlich.
Ja, Sie erhalten die Auszahlung abzüglich Restwert.
Ein unabhängiger, öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger von Crashpertise beispielsweise.
Bei Eigenverschulden: Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
Reparatur bis zu 30 % über Wiederbeschaffungswert möglich – unter Bedingungen.
Ein Motorschaden kann ein wirtschaftlicher Totalschaden sein – muss es aber nicht. Entscheidend ist, ob die Kosten für den Motortausch höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Bei älteren Autos ist das oft der Fall, bei neueren Fahrzeugen eher selten.
Auch ein Hagelschaden kann zum wirtschaftlichen Totalschaden führen – vor allem, wenn die Reparatur (z. B. Ausbeulen oder Austausch vieler Karosserieteile) teurer wäre als der Wert des Fahrzeugs. Ob das der Fall ist, zeigt ein Gutachten im Einzelfall.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihr Fahrzeug verlieren. Sie können es behalten, allerdings wird in diesem Fall der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Der Geschädigte hat anschließend die Wahl: Das Fahrzeug selbst weiter nutzen, an den im Gutachten angegebenen Restwertaufkäufer verkaufen oder einen anderen Käufer finden.
Der Vorteil: Sie vermeiden hohe Reparaturkosten für ein Fahrzeug, dessen Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist.
Ob ein wirtschaftlicher Totalschaden für Sie persönlich positiv oder negativ ist, hängt also stark von Ihrer individuellen Situation ab – etwa davon, wie sehr Sie am Fahrzeug hängen, ob Sie es selbst weiternutzen möchten oder ob Ihnen eine schnelle Ersatzbeschaffung wichtiger ist.
Wir sind nicht nur als Sachverständige in München, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt und Freising, sondern in ganz Oberbayern für Sie da.
In der gesamten Region kommen wir bei einem Unfallschaden kostenlos zu Ihnen. Das Kfz Gutachten aus München erhalten Sie anschließend innerhalb von 1 – 2 Werktagen.
Schnell, professionell und freundlich. Selbstverständlich sind wir auch bei weiteren Fragen jederzeit für Sie da!