Crashpertise: Ihre #1 professioneller Kfz Gutachter Berlin
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für Gutachten und 3D-Karosserievermessung oberhalb der Bagatellgrenze in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet. Auf Wunsch übernehmen wir die Korrespondenz mit der eintrittspflichtigen Versicherung. Vertragspartner bleiben Sie als Auftraggeber.
Geschäftsführer Marco Schuster ist TÜV-Rheinland-zertifizierter Kfz-Sachverständiger und von der IHK München öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung. Bei der Begutachtung wird er von erfahrenen Mitarbeitern unterstützt.
Bei Bedarf nennen wir Ihnen Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk. Die rechtliche Vertretung erfolgt ausschließlich durch den von Ihnen beauftragten Anwalt.
Wir kommen zu Ihnen — zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Innerhalb unseres Servicegebiets ohne zusätzliche Anfahrtskosten.
Wir stehen Ihnen vor, während und nach der Gutachtenerstellung als technischer Ansprechpartner zur Verfügung.
Sie sind sich nicht sicher, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt? Senden Sie uns Fotos über WhatsApp — wir geben Ihnen eine unverbindliche technische Ersteinschätzung zur Schadenslage.
Mit über 30 Jahren Branchenerfahrung bringen wir umfassendes technisches Know-how und ausgeprägte Fachkompetenz in jede Begutachtung ein.
Unsere technische Ausstattung umfasst 3D-Karosserievermessung, elektronische Motorradrahmenvermessung und Steuergerätediagnose mit aktueller Spanesi Touch Software.
Geschäftsführer Marco Schuster ist von der IHK München öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung und in dieser Funktion auch zur Erstellung von Gerichts- und Behördengutachten qualifiziert.
Sie waren in Berlin in einen Unfall verwickelt und wissen nicht, wie Sie weiter vorgehen sollen?
Als Münchner Sachverständigenbüro übernehmen wir auf Anfrage auch Aufträge in Berlin und im Umland — etwa bei überregionalen Schadenfällen, Sammelaufträgen oder wenn ein vertrauter Sachverständiger ortsunabhängig gewünscht wird. Marco Schuster, von der IHK München öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung, erstellt Ihr Schadengutachten als fachliche Grundlage für die Schadensregulierung.
Nach gefestigter Rechtsprechung haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Bei einer Eintrittspflicht der gegnerischen Haftpflichtversicherung und einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze werden die Gutachterkosten im Rahmen der Schadensregulierung in der Regel erstattet. Bei einer Mithaftungsquote erfolgt die Erstattung anteilig. Anfahrtskosten für überregionale Einsätze außerhalb unseres süddeutschen Servicegebiets stimmen wir vorab transparent mit Ihnen ab.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Korrespondenz mit der eintrittspflichtigen Versicherung. Die rechtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche begleitet Ihr Rechtsanwalt — auf Wunsch nennen wir Ihnen Anwälte mit Schwerpunkt Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk. Vertragspartner des Gutachtenauftrags bleiben Sie als Auftraggeber.
Praxisnahe Unfalltipps finden Sie in unserer Checkliste.d
Die Suche nach einem fachlich qualifizierten Kfz-Sachverständigen kann nach einem Unfall oder vor einem Fahrzeugkauf herausfordernd sein — insbesondere wenn das Gutachten zeitnah benötigt wird. Im Großraum Berlin sind wir mit einem fest angestellten Mitarbeiter vor Ort vertreten und können Termine zur Fahrzeugbesichtigung kurzfristig wahrnehmen.
So funktioniert die Begutachtung im Berliner Raum:
Unser Leistungsspektrum für den Berliner Raum:
Wir erstellen Unfallgutachten nach Verkehrsunfällen (Pkw und Motorrad), Wertgutachten für Pkw, Motorräder, Wohnmobile und Oldtimer sowie Kurzbewertungen und Bagatellgutachten. Bei Verdacht auf Strukturschäden organisieren wir bei Bedarf auch Rahmen- und Karosserievermessungen über Partner-Fachbetriebe im Berliner Raum.
Marco Schuster ist von der IHK München öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung und in dieser Funktion auch zur Erstellung von Gerichts- und Behördengutachten qualifiziert.
FAQ: Häufige Fragen zur Begutachtung im Berliner Raum
Wie läuft der Prozess der Gutachtenerstellung im Berliner Raum ab?
Der Ablauf beginnt mit der Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung. Unser Berliner Mitarbeiter besichtigt Ihr Fahrzeug vor Ort, dokumentiert den Schaden, erstellt die Fotodokumentation und erfasst alle erforderlichen Fahrzeug- und Schadensdaten. Auf dieser Grundlage erstellt Marco Schuster, von der IHK München öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung, ein ausführliches Schadengutachten. Sie erhalten das Gutachten direkt; auf Wunsch leiten wir eine Kopie an die eintrittspflichtige Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt weiter.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Ein Schadengutachten wird in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen nach der Fahrzeugbesichtigung fertiggestellt. Die genaue Dauer hängt vom Schadenumfang und der Fallkomplexität ab — bei komplexen Schäden oder erforderlichen Zusatzleistungen wie einer 3D-Karosserievermessung kann die Erstellung etwas länger dauern.
Wie viel kostet ein Kfz-Gutachten im Berliner Raum?
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten richten sich nach Schadentyp und Schadenumfang. Üblicherweise liegen die Preise für ein Schadensgutachten zwischen 300 und 800 Euro. Die genaue Höhe hängt unter anderem vom Schadenumfang, der Fahrzeugart und der erforderlichen Untersuchungstiefe ab.
Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für ein Schadengutachten oberhalb der Bagatellgrenze (in der Regel ab ca. 750–1.000 € Reparaturkostenaufwand) grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen, sofern eine Eintrittspflicht besteht. Bei einer Mithaftungsquote erfolgt die Erstattung nur anteilig; bei Bagatellschäden besteht regelmäßig kein Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten. Vertragspartner des Gutachtenauftrags sind in jedem Fall Sie als Auftraggeber — die Erstattung durch die Versicherung betrifft ausschließlich das Innenverhältnis zur Regulierung. Wir empfehlen, die Haftungslage vor Auftragserteilung individuell zu klären.
Kontaktieren Sie uns gern nach einem Unfall. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail, über unser Kontaktformular oder über unseren WhatsApp-Service. Senden Sie uns dazu Fotos des Schadens — wir geben Ihnen vorab eine unverbindliche Ersteinschätzung zum technischen Schadenbild. Anschließend vereinbaren wir gemeinsam einen Termin für die Begutachtung.
Die Besichtigung Ihres Fahrzeugs erfolgt vor Ort — zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt, in der Ihr Fahrzeug steht. Sie müssen also keine Zeit für eine Anfahrt zu uns einplanen. Innerhalb unseres Servicegebiets kommen wir ohne zusätzliche Anfahrtskosten zu Ihnen. Bei der Terminplanung richten wir uns nach Ihren Wünschen: Mittagspause, Vormittag oder nach Feierabend — wir finden gemeinsam einen Termin, der passt.
Die Besichtigung Ihres Fahrzeugs erfolgt vor Ort — zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt, in der Ihr Fahrzeug steht. Sie müssen also keine Zeit für eine Anfahrt zu uns einplanen. Innerhalb unseres Servicegebiets kommen wir ohne zusätzliche Anfahrtskosten zu Ihnen. Bei der Terminplanung richten wir uns nach Ihren Wünschen: Mittagspause, Vormittag oder nach Feierabend — wir finden gemeinsam einen Termin, der passt.
Nach dem Besichtigungstermin fertigen wir eine ausführliche Dokumentation an — das Unfallgutachten. Dieses erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen nach der Besichtigung. Auf Wunsch leiten wir eine Kopie an die eintrittspflichtige Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt weiter. Falls erforderlich, nennen wir Ihnen gerne Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der weiteren Korrespondenz mit der eintrittspflichtigen Versicherung — etwa bei Rückfragen, ergänzenden Unterlagen oder Unfallskizzen. Die Gutachterkosten stellen wir Ihnen als Auftraggeber in Rechnung; bei einem unverschuldeten Unfall und bestehender Eintrittspflicht der gegnerischen Haftpflichtversicherung werden diese Kosten oberhalb der Bagatellgrenze im Regelfall im Rahmen der Schadensregulierung erstattet. Bei Mithaftungsquote erfolgt die Erstattung anteilig. Die rechtliche Forderungsabwicklung (Schadensersatz, Wertminderung, Nutzungsausfall) übernimmt Ihr Rechtsanwalt.
Unsere fachliche Expertise als Kfz-Sachverständigenbüro
Langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Fachkenntnisse bilden die Grundlage unserer Arbeit als Kfz-Sachverständige im Großraum München. Was unsere Gutachten auszeichnet:
Warum eine unabhängige Begutachtung?
Ein unabhängiger Sachverständiger erstellt das Gutachten ohne Bindung an einen Versicherer oder eine Werkstatt — und damit ausgerichtet allein an der sachgerechten Erfassung des Schadens. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach gefestigter Rechtsprechung grundsätzlich das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen und sind nicht auf den Gutachter angewiesen, der von der gegnerischen Versicherung benannt wird.