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Ein kleiner Parkrempler, ein Kratzer im Lack oder eine Delle im Kotflügel – was auf den ersten Blick harmlos aussieht, wird schnell als sogenannter Bagatellschaden abgetan. Doch Vorsicht: Genau hier lauert die Gefahr für Sie als Geschädigten. Denn während Versicherungen bei Schäden unterhalb der Bagatellschadengrenze (aktuell bei 750 € brutto, also inklusive Mehrwertsteuer) kein vollwertiges Kfz-Gutachten bezahlen wollen, bleiben Sie womöglich auf den wahren Kosten sitzen – inklusive verstecktem Wertverlust Ihres Fahrzeugs durch einen Bagatellschaden.
Bagatellschaden am Auto
Ein häufiges Praxisproblem bei Bagatellschäden: Versicherungen lehnen die Erstattung eines vollständigen Sachverständigengutachtens regelmäßig ab und verweisen den Geschädigten auf einen einfachen Kostenvoranschlag der Werkstatt. Das birgt jedoch ein Risiko: Ein reiner Kostenvoranschlag erfasst in vielen Fällen nicht den vollständigen Schadenumfang, da innere oder strukturelle Schäden ohne fachliche Begutachtung häufig nicht erkannt werden. Was zunächst wie ein kleiner Schaden aussieht, kann sich langfristig in einem Wertverlust niederschlagen — insbesondere beim späteren Wiederverkauf.
Was viele unterschätzen: Der merkantile Minderwert
Auch wenn nach dem Unfall auf eine vollständige Reparatur verzichtet wird, bleibt der Schaden dokumentiert — etwa durch einen Kostenvoranschlag der Werkstatt oder durch entsprechende Datenbankeinträge, die bei Fahrzeugankäufern und Gebrauchtwagenplattformen abgerufen werden können.
Nach einem Unfall - Wirklich nur ein Bagatellschaden?
Lassen Sie auch kleinere Schäden nicht einfach unbeachtet. Ein Kurzgutachten dokumentiert den Zustand Ihres Fahrzeugs nach dem Vorfall und kann helfen, einen späteren merkantilen Minderwert nachweisbar zu machen. Stellt sich bei der Besichtigung heraus, dass der Schaden den Bagatellbereich überschreitet, erstellen wir ein vollwertiges Schadengutachten — bei unverschuldeten Unfällen oberhalb der Bagatellgrenze werden die Kosten dafür in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet.
Rechtssichere Schadendokumentation durch öffentlich bestellten Sachverständigen Unverbindliche Ersteinschätzung Kurzgutachten bei Bagatellschäden Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Schadensregulierung Transparente Kostenstruktur — Vertragspartner bleiben Sie
Die Bagatellschadengrenze liegt nach der Rechtsprechung bei rund 750 € brutto (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %). Schäden unterhalb dieser Grenze gelten rechtlich als geringfügig. Wichtig dabei: Die Grenze ist nicht starr, sondern eine Orientierungsgröße, die im Einzelfall von Gerichten unterschiedlich beurteilt werden kann. Liegt der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze und besteht eine Eintrittspflicht der gegnerischen Haftpflichtversicherung, sind die Kosten für ein vollständiges Schadengutachten im Rahmen der Schadensregulierung in der Regel erstattungsfähig.
Eine Besonderheit bei Leasingfahrzeugen: Bei der Rückgabe wird der Fahrzeugzustand erfahrungsgemäß sehr genau bewertet, sodass auch kleinere Beschädigungen wirtschaftlich ins Gewicht fallen können. Ein unabhängiges Schadengutachten dokumentiert den tatsächlichen Schadenumfang und kann als Grundlage für die Auseinandersetzung mit dem Leasinggeber dienen.
Crashpertise: Ihre #1 für professionelle 3D-Karosserievermessungen
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für Gutachten und 3D-Karosserievermessung oberhalb der Bagatellgrenze in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet. Auf Wunsch übernehmen wir die Korrespondenz mit der eintrittspflichtigen Versicherung. Vertragspartner bleiben Sie als Auftraggeber.
Geschäftsführer Marco Schuster ist TÜV-Rheinland-zertifizierter Kfz-Sachverständiger und von der IHK München öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung. Bei der Begutachtung wird er von erfahrenen Mitarbeitern unterstützt.
Bei Bedarf nennen wir Ihnen Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk. Die rechtliche Vertretung erfolgt ausschließlich durch den von Ihnen beauftragten Anwalt.
Wir kommen zu Ihnen — zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Innerhalb unseres Servicegebiets ohne zusätzliche Anfahrtskosten.
Wir stehen Ihnen vor, während und nach der Gutachtenerstellung als technischer Ansprechpartner zur Verfügung.
Sie sind sich nicht sicher, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt? Senden Sie uns Fotos über WhatsApp — wir geben Ihnen eine unverbindliche technische Ersteinschätzung zur Schadenslage.
Mit über 30 Jahren Branchenerfahrung bringen wir umfassendes technisches Know-how und ausgeprägte Fachkompetenz in jede Begutachtung ein.
Unsere technische Ausstattung umfasst 3D-Karosserievermessung, elektronische Motorradrahmenvermessung und Steuergerätediagnose mit aktueller Spanesi Touch Software.
Geschäftsführer Marco Schuster ist von der IHK München öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung und in dieser Funktion auch zur Erstellung von Gerichts- und Behördengutachten qualifiziert.
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Die Bagatellschadensgrenze für Kraftfahrzeuge liegt bei 750 € brutto – das bedeutet inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
Denn auch kleinere Schäden können verdeckte Folgeschäden nach sich ziehen oder den Fahrzeugwert spürbar mindern. Ein Kurz- oder Vollgutachten von Marco Schuster, von der IHK München öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung, dokumentiert den tatsächlichen Schadenumfang und schafft die Grundlage, um Ansprüche fundiert geltend machen zu können.
Oft entstehen hohe Nachzahlungen bei der Rückgabe – ein unabhängiges rechtssicheres Kfz-Gutachten schützt Sie davor.
Wir sind als Kfz-Sachverständige in München, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt und Freising tätig und decken weite Teile Oberbayerns ab. Innerhalb unseres Servicegebiets kommen wir ohne zusätzliche Anfahrtskosten zu Ihnen. Ihr Kfz-Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen nach der Besichtigung.
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